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Fax: | 09429 / 9401 - 26 | |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr |
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Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | |||
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr |
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Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr |
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Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
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94348 Atting, Hauptstr. 28:
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Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen des Schulverbandes Rain
vom 29.11.2004 i.d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.11.2020
i.d. Fassung der 2. Änderungssatzung vom 24.02.2021
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benützung der Sportanlagen und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer die Sportanlagen mit ihren Einrichtungen nutzt und die Leistungen in Anspruch nimmt.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht für die Benutzungsgebühr mit dem Betreten und der Benutzung der Sportanlagen. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig.
§ 4 Gebühren
(1) Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
1. Laufende Benutzungsgebühren
a) Für die Benutzung jedes Hallenteils der Hallen 1 und 2 der Doppelschulsport- und Mehrzweckhalle des Schulverbandes Rain beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde (60 Min.) für die laufende Benutzung
für ortsansässige* Vereine und Gruppen 8,00 €
für auswärtige Vereine und Gruppen 12,50 €
für örtliche** Gewerbetreibende 25,00 €
für auswärtige Gewerbetreibende 30,00 €
b) Für die Benutzung der gesamten Doppelschulsport- und Mehrzweckhalle (Halle 1 und Halle 2 gemeinsam) beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde (60 Min.) für die laufende Benutzung
für ortsansässige* Vereine und Gruppen 16,00 €
für auswärtige Vereine und Gruppen 25,00 €
für örtliche** Gewerbetreibende 50,00 €
für auswärtige Gewerbetreibende 60,00 €
c) Für die Benutzung der Halle 3 beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde (60 Min.)
für die laufende Benutzung
für ortsansässige* Vereine und Gruppen 8,00 €
für auswärtige Vereine und Gruppen 10,00 €
für örtliche** Gewerbetreibende 25,00 €
für auswärtige Gewerbetreibende 30,00 €
d) Für die Benutzung des Fitnessraumes beträgt die Benutzungsgebühr je Übungsstunde
(60 Min.) für die laufende Benutzung 5,00 €
e) Für die Benutzung des Seminarraumes wird keine Gebühr erhoben.
f) Von Jugendgruppen ortsansässiger Vereine werden keine Gebühren erhoben.
„Jugendgruppen“ sind Gruppen, bei denen mehr als 80% der Mitglieder jünger als 18 Jahre alt sind. Bei Fußballjugendmannschaften sind dies die Gruppen „F“ bis einschließlich „A“.
* „ortsansässig“
sind Vereine die Ihren Sitz in den Gemeinden Aholfing, Atting oder Rain haben. „Ortsansässig“ sind Gruppen, deren Teilnehmer zu mehr als zwei Drittel Ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden Aholfing, Atting oder Rain haben]
** „örtliche Gewerbetreibende“
sind Gewerbetreibende, die ihren Sitz in den Gemeinden Aholfing, Atting oder Rain haben
2. Sondernutzung
a) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen ohne die Erhebung von Eintrittsgeld
a1) ohne Bestuhlung, ohne Tische
für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2) 35,00 € / Tag
für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2) 60,00 € / Tag
a2) mit Bestuhlung und/oder Tischen
für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2) 75,00 € / Tag
für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2) 140,00 € / Tag
b) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen mit der Erhebung von Eintrittsgeld
b1) ohne Bestuhlung, ohne Tische
für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2) 80,00 € / Tag
für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2) 140,00 € / Tag
b2) mit Bestuhlung und/oder Tische
für einen Hallenteil (Halle 1 oder Halle 2) 140,00 € / Tag
für die gesamte Halle (Halle 1 und Halle 2) 200,00 € / Tag
c) Küche
Benutzung der Bewirtschaftungsküche im Geräteraum 1 50,00 € / Tag
d) Veranstaltungen kommerzieller Art mit oder ohne Einrichtung
(unabhängig von der Nutzung von einer oder von zwei Hallen)
10 % der Eintrittsgelder, jedoch mindestens 250,-- €/Tag
e) Regelungen für besondere Veranstaltungen behält sich der Schulverband Rain vor.
Personalkosten:
Zu den Gebühren werden die in Bezug auf die jeweilige Veranstaltung anfallenden Personalkosten (Hausmeister, Reinigungskräfte, Bauhofmitarbeiter; Sonstige vom Schulverband beauftragte Personen) zum Auslegen des Hallenbodens, zum Aufstellen der Stühle und Tische sowie der zusätzlich notwendigen Reinigungskosten gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit die örtlichen Vereine bzw. Institutionen für die vorgenannten Arbeiten kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung stellen, entfallen diese zusätzlichen Personalkosten.
(2) Der Veranstalter hat anfallende Kosten für die Sicherheitsdienste wie Ordner, Feuerwehr und Sanitätswachen zu tragen
§ 4a Einheimischenabschlag
Zur Konzentration der Haushaltsmittel auf die Aufgabenerfüllung gegenüber den Einwohnern der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes werden die Gebührensätze in § 4 dieser Satzung differenziert nach „Ortsansässige“ und „Auswärtige“.
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rain, 24.02.2021
Schulverband Rain
Robert Ruber
Schulverbandsvorsitzender
Satzung für die Benutzung der Sportanlagen des Schulverbandes Rain
vom 28.05.2004
I. Allgemeine Bedingungen
§ 1 Widmung als öffentliche Einrichtung
Der Schulverband Rain betreibt eine Schulturnhalle (Halle 3) und eine Doppelschulsport- und Mehrzweckhalle (Halle 1 und Halle 2) – in der Benutzungsordnung als „Sportanlage“ bezeichnet – als öffentliche Einrichtung, die während der Öffnungszeiten nach Maßgabe dieser Satzung benutzt werden können.
§ 2 Verbindlichkeit der Satzung
(1) Die Satzung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Sportanlage. Die Beachtung der Satzung liegt daher im Interesse aller Benutzer der Sportanlage.
(2) Die Satzung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit der Nutzung der Sportanlage unterwirft sich der Benutzer den Bestimmungen der Satzungen, sowie den zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen des Aufsichtspersonal.
§ 3 Überlassung
(1) Die Überlassung erfolgt zu dem Zweck, dem Benützer die Sportanlage für schulische, kulturelle, gesellschaftliche, politische oder sportliche Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei der Überlassung für Veranstaltungen sind die Bestimmungen für Veranstaltungen (II. Teil der Benutzungssatzung) und bei der Überlassung für sportliche Zwecke die Bestimmungen für die Sportbenützung (III. Teil der Benutzungssatzung) zu beachten.
§ 4 Benützungsgenehmigung
(1) Die Genehmigung für die Benützung der Sportanlage wird vom Schulverband Rain in stets widerruflicher Weise erteilt. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Der Antrag ist mit Benennung einer für die jeweilige Veranstaltung verantwortlichen Person schriftlich zu stellen. Personen, Vereine, Verbände und Organisationen, welche die Sportanlagen bzw. die Hallen zu nichtschulischen Zwecken benützen wollen, sollen frühestmöglich vor der beabsichtigten Nutzung den Antrag stellen. Falls keine Angabe zur verantwortlichen Person erfolgt, wird der Unterzeichner des Antrages als verantwortliche Person angesehen. Er ist für § 11 der Ordnung (Schadensvorsorge und Mängelanzeige) verantwortlich.
(2) Die Benutzung setzt die schriftliche Anerkennung der Sportanlagenbenutzungsordnung voraus und darf frühestens nach dem Vorliegen der unterzeichneten Überlassungsvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.
(3) Bei der Vergabe von Belegungsstunden nach dem Schulbetrieb werden örtliche Vereine, Verbände, bzw. Veranstalter bevorzugt behandelt wobei sich „örtlich“ auf die Gemeinden Aholfing, Atting und Rain bezieht. Bei der Vergabe von Trainingsstunden werden eingetragene Sportvereine bevorzugt berücksichtigt.
(4) Einer Gruppe kann die Benützungserlaubnis entzogen werden, wenn die Übungsstunden länger als 4 Wochen von weniger als 10 Personen besucht werden.
(5) Sämtliche Benützer (Schulen, Vereine, Veranstalter und Besucher) der Sportanlage sind verpflichtet, die Sportanlage mit ihren Einrichtungsgegenständen und Sportgeräten mit größter Sorgfalt, schonend und pfleglich zu behandeln.
§ 5 Haftung des Benutzers
(1) Der Schulverband haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gemeindlicher Bediensteter entstehen.
(2) Für sonstige Schadensfälle persönlicher oder sachlicher Art (Unfälle, Diebstähle u. a.) wird keine Haftung übernommen, ausgenommen die gesetzlichen Haftungen, die dem Schulverband aus dem Besitz und der Unterhaltung der Sportanlage erwachsen können.
(4) Der Schulverband wird Schäden, soweit diese durch die Sportanlagenbenutzer nicht beseitigt werden, auf Kosten der Haftungspflichtigen beheben.
(5) Für Schäden an den auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen infolge Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung übernimmt der Schulverband keine Haftung.
(6) Haftungsansprüche müssen unverzüglich dem Schulverband und dem Leiter der Grund- und Hauptschule oder dem Hausmeister innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen mitgeteilt werden.
§ 6 Versicherungspflicht
Der Benutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Dies ist dem Schulverband auf Verlangen nachzuweisen.
§ 7 Hausrecht
Das Hausrecht übt der Schulverband oder die von ihm beauftragten Personen aus. Der Beauftragte des Schulverbandes ist berechtigt, Benützer der Halle, die dieser Satzung zuwiderhandeln, aus der Sportanlage zu verweisen. Die Anordnungen des Verantwortlichen sind zu befolgen. Vertreter des Schulverbandes oder deren Beauftragte haben jederzeit das Recht, Veranstaltungen oder dem Sportbetrieb beizuwohnen und gegebenenfalls Missbräuche sofort abzustellen.
§ 8 Verstöße
Der Benutzer kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung von der weiteren Benutzung der Sportanlage und der Außenanlage ausgeschlossen werden.
§ 9 Schlüsselausgabe
Es werden in der Regel keine Schlüssel an Veranstalter oder sonstige Benützer ausgegeben.
§ 10 Notausgänge
Die Notausgänge dürfen im Normalbetrieb nicht betätigt werden. Bei Veranstaltungen ist durch den Veranstalter sicherzustellen, dass die Notausgänge nicht versperrt und jederzeit gut zugänglich sind.
§ 11 Schadensvorsorge, Mängelanzeige
(1) Alle Verantwortlichen (Veranstalter, Lehrer und Übungsleiter) haben sich vor der Benützung der Sportanlage vom ordnungsgemäßen Zustand der Sportanlage und Sportgeräte zu überzeugen.
(2) Die überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräte müssen in tadellosem Zustand erhalten werden. Festgestellte oder auftretende Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse müssen unverzüglich dem Schulverband oder dem Leiter der Grund- und Hauptschule oder dem Hausmeister gemeldet werden um die Schäden in einem Schadensbuch einzutragen.
II Bestimmungen für Veranstaltungen
§ 12 Ordnungspersonal
(1) Der Veranstalter hat das nach Größe und Art der Veranstaltung erforderliche, entsprechend kenntlich gemachte Ordnungspersonal zu stellen und ist für die Einhaltung der Ordnung verantwortlich. Zu diesem Zweck muss stehts ein geeigneter Beauftragter des Veranstalters anwesend sein. Das Ordnungspersonal hat sich beim Hausmeister über die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Fluchtwege und der vorhandenen Feuerlöscher zu informieren. Der Veranstalter hat auch für ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen.
(2) Im Interesse der Sicherheit der Besucher kann der Schulverband– soweit dies als erforderlich betrachtet wird – anordnen, dass zur Erhaltung des Feuerschutzes eine Feuerwache zu stellen ist.
§ 13 Bestuhlungsplan und Sportbodenschutz
(1)Das Aufstellen der Stühle und Tische hat entsprechend der genehmigten Bestuhlungspläne zu erfolgen.
(2) Frühzeitig vor einer Veranstaltung ist, zum Schutz des Sportbodens, der zur Verfügung gestellte Hallenboden auszulegen und unmittelbar nach der Veranstaltung, gereinigt, abzubauen.
§ 14 Eintrittsgelder
Eintrittsgelder dürfen durch den Veranstalter kassiert werden.
§ 15 Dekoration
Für das Anbringen von Dekorationen und Ausstattungsgegenständen sind die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung zu beachten, insbesondere gilt für die
Bühne, dass
a) Dekoration und Ausstattungsgegenstände mindestens aus schwerentflammbarem Material bestehen müssen,
b) Gegenstände, die nicht zur Veranstaltung gebraucht werden, nicht im Bühnenbereich aufbewahrt werden dürfen.
Hallenteile, dass
a) zur Dekoration und Ausstattung nur mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden darf,
b) hängende Dekoration mindestens 3,00 m über Fußbodenoberkante angebracht werden muss,
c) natürliche Laub- und Nadelholzausschmückungen nur in frischem Zustand verwendet werden dürfen,
d) Dekoration und Ausstattung die Fluchtwege nicht einengen und nur bei frühzeitiger Absprache mit dem Hausmeister angebracht werden dürfen,
e) zur Befestigung keine Nägel, Schrauben oder ähnliches verwendet werden darf. Befestigungen dürfen nur mit Bändern oder Schnüren erfolgen, die keine bleibenden Schäden bzw. Farb- oder Kleberückstände hinterlassen.
§ 16 offenes Feuer
Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht ist untersagt.
§ 17 Wirtschaftliche Tätigkeit
(1) Wirtschaftliche Werbung, Verkauf von Waren und Ausschank von Getränken sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Schulverbandes zulässig. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist, dass sämtliche sonst vorgeschriebenen Erlaubnisse und Genehmigungen bereits erteilt worden sind.
(2) Art und Umfang der Besucherbewirtung hat der Veranstalter mit dem Schulverband abzusprechen.
§ 18 Lautsprecheranlage, Bühneneinrichtung
Die vorhandene Lautsprecheranlage und die bühnentechnische Einrichtung einschließlich der Beleuchtungsanlage werden zur Verfügung gestellt. Die Bedienung dieser Anlagen ist nur durch Fachpersonal nach vorheriger Einweisung durch den Hausmeister zulässig. Wenn der Veranstalter das nötige Fachpersonal nicht stellen kann, muss der Hausmeister die Bedienung vornehmen.
§ 19 Reinigung der Halle
(1) Die Reinigung der Sportanlage übernimmt grundsätzlich der Schulverband.
(2) Nach dem Abschluss von gesellschaftlichen Veranstaltungen hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass die benutzten Räume besenrein verlassen werden. Vom Veranstalter ist die Halle so zu verlassen, dass sie am nächsten Schultag, zwei Stunden vor Schulbeginn ungehindert gereinigt werden kann. Dazu ist es erforderlich dass insbesondere die Stühle und Tische sowie die Dekoration sofort nach Ende der Veranstaltung vom Veranstalter bzw. dessen beauftragten Personen auf- und weggeräumt werden.
(3) Die Kosten für die Reinigung hat der Veranstalter zu übernehmen.
III. Bestimmungen für den allgemeinen Sportbetrieb
§ 20 Leitung der Übungsstunden
(1) Die Benutzung der Sportanlage ist nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder eines für geeignet befundenen Übungsleiters, der mindestens 18 Jahre alt sein muss, gestattet.
(2) Die Namen der Übungsleiter sind dem Schulverband mitzuteilen. Ein Wechsel ist ebenfalls anzuzeigen.
(3) Die Lehrkraft oder der Übungsleiter hat als erster die Anlage zu betreten und sie als letzter zu verlassen, nachdem er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Sportstätte, der Nebenräume und Flure überzeugt hat.
(4) Der Übungsleiter ist für § 11 der Ordnung (Schadensvorsorge und Mängelanzeige) verantwortlich.
§ 21 Benutzungszeiten
(1) Die Benutzungszeiten, die sich aus dem aufliegenden Belegungsplan ergeben, sind genau einzuhalten. Der Übungsbetrieb ist so einzurichten, dass die belegte Sporthalle pünktlich und aufgeräumt verlassen wird.
(2) Sollte ein Benützer die Halle nicht benötigen, so ist dies rechtzeitig der Gemeindeverwaltung oder dem Hausmeister mitzuteilen, da die Halle sonst als belegt gilt und berechnet wird.
(3) Bei Einzelveranstaltungen (wie z.B. Vereinsjahresfesten u.dgl.) die im Regelfall am Wochenende stattfinden müssen die Benutzer, welche die Halle regelmäßig nutzen auf die Belange dieser Einzelveranstaltungen Rücksicht nehmen. Die regelmäßigen Benutzer müssen an diesen Tagen zugunsten der Einzelveranstaltung vom Hallennutzungsrecht zurücktreten. Den Veranstaltern ist vor allem ab Freitag Mittag ausreichend Gelegenheit zum Aufbau zu geben. Die Veranstalter müssen die Halle bis zwei Stunden vor Beginn des nächsten Schulturnunterrichts wieder geräumt haben.
§ 22 Betreten der Sportanlage
(1) Die Sporthalle darf nur über den Schmutzgang und über die Umkleideräume begangen werden. Vor dem Betreten der Umkleideräume sind die Straßenschuhe gründlich zu reinigen.
(2) Eine Ausnahme ist für den Fall möglich, dass die Sportanlagen für andere Zwecke benutzt werden, bei denen der Zugang nicht über die Umkleideräume erfolgen darf.
§ 23 Sportkleidung
(1) Die Sportanlage darf nur in Sportkleidung betreten werden. An ihr dürfen sich keine harten Gegenstände befinden. Sportschuhe, die auch als Straßenschuhe benützt werden, dürfen in der Sportanlage nicht getragen werden. Tennisschuhe, die auf roten Sandplätzen Verwendung finden, dürfen in den Sporthallen nicht getragen werden, da die Rückstände von kleinen Sandkörnern aus der Sohle nicht mehr ganz entfernt werden können. Turnschuhe dürfen weder Stollen noch Erhöhungen und keine schwarzen oder abfärbenden Sohlen haben.
(2) Die Übungsleiter sind für das Tragen von einwandfreier Sportkleidung und Sportschuhen durch die Übenden verantwortlich.
§ 24 Umkleideräume / Duschen
(1) Die Sportkleidung ist in den Umkleideräumen anzuziehen.
(2) Die Duschanlagen dürfen nur von den Trainings- bzw. Wettkampfteilnehmern benutzt werden.
(3) Bei Benutzung der entsprechenden Anlagen nach den Übungsstunden hat Disziplin und Sparsamkeit zu herrschen. Nach dem Waschen oder Brausen sind die Wasserleitungshähne – soweit notwendig – abzusperren. Die Umkleideräume dürfen nur mit abgetrocknetem Körper wieder betreten werden.
§ 25 Benutzung der Sportgeräte / Sporthallen
a) Die Sportgeräte sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sie sind in den Geräteräumen entsprechend den Markierungen zu lagern. Dabei sind verstellbare Geräte auf den niedrigsten Stand zu bringen. Beim Transport in und von der Sporthalle ist besonders darauf zu achten, dass der Boden nicht beschädigt wird. Bälle und Kleingeräte, die in den Schränken lagern, sind vor jeder Übungsstunde auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen.
b) Sportmatten müssen getragen oder gefahren werden (nicht schleifen!), wobei das Absitzen, Aufsteigen oder Aufspringen auf die Matten oder den Mattenwagen untersagt ist. Die matten dürfen auf keinen Fall geknickt werden.
c) Grundsätzlich gilt für die gesamte Sportanlage ein Alkohol- und Rauchverbot.
d) Sportgeräte werden grundsätzlich nicht ausgeliehen. In Ausnahmefällen ist vorher die Zustimmung des Schulverbandes einzuholen. Für ausgeliehene Sportgeräte ist ein Entleihschein auszufüllen und beim Hausmeister zu hinterlegen.
e) Die Aufstellung vereinseigener Schränke und Geräte bedarf der Genehmigung des Schulverbandes.
f) Die Verwendung von chemischen Präparaten (Spray, Harze u. ä.), die Spuren an der Einrichtung hinterlassen, sind nicht erlaubt.
g) Klettertaue dürfen nicht verknotet werden.
h) Bei Benützung von Magnesia ist nach Beendigung der Übungsstunde dafür zu sorgen, dass die Geräte gereinigt werden und Magnesiareste am Boden entfernt werden.
j) Der jeweilige Übungsleiter der letzten Turngruppe hat dafür zu sorgen, dass in der Sportanlage, sowie Nebenräumen, die Beleuchtung abgedreht wird.
§ 26 Ballspiele
(1) Die in der Sportanlage üblichen Ballspiele, insbesondere Basketball, Handball, Korbball, Volleyball usw., sind erlaubt, wenn Gebäude und Geräte nicht beschädigt werden.
(2) In den Sporthallen ist das Fußballspielen nur gestattet, wenn spezielle Hallenfußbälle verwendet werden.
(3) Die in der Sporthalle verwendeten Bälle dürfen weder dem Spielbetrieb im Freien dienen, noch eingefettet werden.
§ 27 Außensportanlage
Die Außensportanlage darf nur mit stollenlosen Sportschuhen betreten werden. Eigenmächtiges Befahren mit Rädern, Mofas, Mopeds oder Pkw ist verboten.
§ 28 Veranstaltungen
Wettkämpfe und Veranstaltungen dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Schulverbandes durchgeführt werden.
Die Genehmigung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
Sie ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Schulverband einzuholen.
§ 29 Sonstiges
(1) Das Einstellen von Fahrrädern, Mofas, Motorrädern u. a., ist weder in den Sporthallen, noch in den Nebenräumen erlaubt. Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
(2) Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind genau zu beachten.
IV. Benützungsgebühren
§ 30 Gebührenpflicht
Soweit für die Benützung der Sportanlage Gebühren erhoben werden, richten sich diese nach den Bestimmungen der Gebührensatzung.
V. Schlussvorschriften
§ 31 Schlussbestimmung
Die Vorsitzenden der Vereine, welche die Sportanlage benutzen, verpflichten sich, ihre Mitglieder über den Inhalt der Sportanlagen-Benützungsordnung zu unterrichten.
(1) Der Schulverband kann von der Sportanlagen-Benutzungsordnung im Einzelfall Ausnahmen gestatten. Eine Ausnahmegenehmigung ist mindestens zwei Wochen vorher einzuholen.
(2) Der Schulverband behält sich die Entscheidung über die Benutzung der Sportanlage für andere als schulische, kulturelle. gesellschaftliche , sportliche und politische Veranstaltungen vor.
§ 33 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rain, den 28.05.2004
Gebühren Pass- und Ausweiswesen
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung !
Personalausweis unter 24 Jahren
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22,80 €
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Personalausweis ab 24 Jahren
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37,00 €
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vorläufiger Personalausweis
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10,00 €
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Reisepass unter 24 Jahren
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37,50 €
|
Reisepass ab 24 Jahren
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70,00 €
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vorläufiger Reisepass
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26,00 €
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Express-Reisepass
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Reisepassgebühr + 32,00 €
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Wir bitten um Beachtung des Schalterschlusses 15 min vor Ende der Öffnungszeiten!
Neu:
Online-Funktion Ausweis:
Um sich online ausweisen zu können, benötigen Sie die aktivierte Online-Funktion Ihres Ausweises.
Um diese zu aktivieren, bzw. den PIN zu ändern oder neu zu beantragen können Sie nun über folgenden Link: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen neuen PIN-Brief beantragen, ohne dass Sie einen Termin in der Gemeinde ausmachen müssen.
Änderung im Melderecht – Neues Bundesmeldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.
Die wichtigsten Neuerungen ab dem 01.11.2015:
- bei der An-, Um- und Abmeldung ist eine schriftliche Bestätigung vom Meldepflichtigen vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt
>>> Formular zur Bestätigung des Wohnungsgebers <<<
- Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung: 2 Wochen
- bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht
- bei einem Wegzug in das Ausland besteht Abmeldepflicht (Meldefrist 2 Wochen),
sowie die Angabe der Adresse im Ausland ist notwendig
- eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich
- wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate ohne Anmeldung in einer Wohnung leben (z.B. Besuche aus dem Ausland, Saisonarbeiter)
- wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate ohne Anmeldung in einer weiteren Wohnung im Inland leben
Bei Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz steht das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rain gerne unter der Telefonnummer 09429/ 9401-11 und 9401-14 zur Verfügung.
Sitzungen der VG Rain
Sitzungssaal der VG Rain, Schlossplatz 2, 94369 Rain
Nächste Sitzung:
Sitzungsbeginn jeweils 19.00 Uhr |
Mittwoch, 22.11.2023
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
8 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
9 Örtliche Rechnungsprüfung 2022; Prüfungsbericht
10 Feststellung der Jahresrechnung 2022
11 Entlastung zur Jahresrechnung 2022
12 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
13 Leistungsentgelt (§ 18 TVöD); Betriebliche Kommission; Bestellung der Mitglieder der Arbeitgeberseite
14 Einstieg in die Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG
15 Gewährung von Arbeitsmarktzulagen; Grundsatzbeschluss
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 01.12.2022
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
12 Örtliche Rechnungsprüfung 2021
13 Feststellung der Jahresrechnung 2021
14 Entlastung zur Jahresrechnung 2021
15 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
16 Bündelausschreibung Strom (2024-26) KUBUS
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 09.12.2021
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
19 Örtliche Rechnungsprüfung 2020, Feststellung der Jahresrechnung 2020
20 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 29.10.2020, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
21 Örtliche Rechnungsprüfung 2019; Feststellung der Jahresrechnung 2019;
22 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021; Stellenplan 2021
23 Widmung von Trauräumen
24 Änderung der Geschäftsordnung zur Ladefrist
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 10.09.2020, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
11 Breitbandausbau; Rathaus ans Netz; Antrag der Gemeinde Rain auf Übernahme des Eigenanteils durch die VG Rain
12 Widmung von Trauräumen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Mittwoch, 20.05.2020 - Pressebericht
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Wahl des/der Gemeinschaftsvorsitzenden
2 Festlegung der Zahl der Stellvertreter des/der Gemeinschaftsvorsitzenden
3 Wahl des/der stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden
4 Bestellung eines Rechnungsprüfungsausschusses
5 Geschäftsordnung; Neuerlass
6 Bestellung zu Eheschließungsstandesbeamten
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Dienstag, 01.10.2019, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
22 Ernennung eines Standesbeamten
23 Archivräume; Auslagerung
24 Kommunale Verkehrsüberwachung; Kündigung der Zweckvereinbarung mit der ILE Laber
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 31.01.2019, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
2 Erdaushubdeponie
3 Archivräume
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 06.12.2018, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Donnerstag, 17.05.2018, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Verkehrsüberwachung durch die ILE Laber
2 Widmung von Trauräumen in der Alten Schule Atting
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Donnerstag, 30.11.2017, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
20 Erdaushubdeponie
Mittwoch, 14.06.2017, 19 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Örtliche Rechnungsprüfung 2016
Feststellung der Jahresrechnung 2016
Donnerstag, 23.03.2017, 19.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Erdaushubdeponie; Befestigung der Auffahrt
2 Bauhof; Anbau an das Bauhofgebäude
Donnerstag, 24.11.2016, 19.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
20 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017
21 Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht
22 Widmung von Trauräumen
23 Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Donnerstag, 23.06.2016, 19.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
8 Örtliche Rechnungsprüfung 2015; Feststellung der Jahresrechnung 2015
9 Erdaushubdeponie; Stellungnahme des Landratsamtes
10 Bauhof; Anbau eines Aufenthaltsraums mit Sozialräumen
Donnerstag, 28.01.2016, 19.00 Uhr
Donnerstag, 26.11.2015, 19.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
25 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
26 Bauhof; Anbau eines Aufenthaltsraums mit Sozialräumen
Sitzungen des Schulverbandes Rain
Sitzungssaal der Geschäftsstelle der VG Rain, Schloßplatz 2, 94369 Rain
Nächste Sitzung:
|
5 Schülerbeförderung
6 Bündelausschreibung Strom (2024-26) KUBUS
7 Örtliche Rechnungsprüfung 2021
8 Feststellung der Jahresrechnung 2021
9 Entlastung zur Jahresrechnung 2021
10 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
11 Finanzierung der Generalsanierung; Sondertilgung
12 Feststellung der Jahresrechnung 2016
13 Entlastung zur Jahresrechnung 2016
14 Feststellung der Jahresrechnung 2017
15 Entlastung zur Jahresrechnung 2017
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Örtliche Rechnungsprüfung 2020; Feststellung der Jahresrechnung 2020
2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022; Stellenplan
4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022; Finanzplan
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an
Tagesordnung
13 Überlassung von Räumen zur Vorübergehenden Unterbringung von Kindergartenkindergruppen des KiGa Rain
14 Entscheidung über die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an
1 Schulverbandssatzung, Stellungnahme des LRA
2 Corona-Lockdown; Auswirkungen;
44 Empfangseinrichtung auf dem ehem. Hochleistungssirenenmast; (Flugplatz)
29 Nachtragshaushalt 2020
30 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
31 Digitalpakt und Digitalbudget; Konzeptauswahl und Ausschreibung
32 Neuerlass der Schulverbandssatzung
33 Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen (gewerbliche Nutzung)
34 Abrechnung der Hallenbelegung für Coronabedingt ausgefallene Termine
35 Mittagsbetreuung; Erlass einer Gebührensatzung
36 Mittagsbetreuung; Erlass der Gebühren für April – Juni 2020
37 Gruppenbedarf für die Mittagsbetreuung; Erhöhung des Budgets
38 Absicherung des Schulgeländes; Zaunerhöhung zum Nachbargrundstück Rainer Keller
39 Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum Infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen; Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und von CO2-Anzeigegeräten
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
9 Wahl des/der Schulverbandsvorsitzenden
10 Zahl der Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden
11 Wahl des/der Stellvertretung des/der Schulverbandsvorsitzenden
12 Geschäftsordnung
13 Schulverbandssatzung
14 Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
9 Essensausgabe im Seminarraum; Möblierung, Übernahme der Kosten, die vom Förderverein nicht gedeckt werden
10 Mehrzweckhalle; Theater „Die Sterne lügen nicht“
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
21 Generalsanierung; Außenanlagen, Förderung
22 Generalsanierung; Außenanlagen, Beleuchtung
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
12 Generalsanierung; Außenanlagen
13 Generalsanierung; Außenanlagen, Beleuchtung
14 Generalsanierung; Kostenverfolgung
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
2 Schließanlage; Kaution für die Ausgabe von Schlüsseln
3 Antrag der Kreismusikschule auf Anschaffung eines Klaviers und eines Keyboards
4 Digitales Klassenzimmer
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
35 Generalsanierung Schule Rain; Außenanlagen; Landschaftsplanung;
36 Verlängerte Mittagsbetreuung 2018/2019
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
27 Mittagsbetreuung 2018/2019
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
16 Dach-PV-Anlage
17 Generalsanierung Schule Rain; Änderungsvorschlag zur Warmwasserversorgung
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Nichtöffentliche Sitzung
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
2 Bündelausschreibung Strombezug 2019-2021
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentlicher Teil
48 Schülerbeförderung; Antrag auf Beförderung einer Schülerin der 5.Klasse
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Generalsanierung Schule Rain - Pressebericht vom 24.07.2017
Öffentlicher Teil
30 Örtliche Rechnungsprüfung 2016, Feststellung der Jahresrechnung 2016
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Dienstag, 16.05.2017, 13.30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Mittwoch, 05.04.2017, 09.00 Uhr
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
8 Generalsanierung der Schule Rain; Berichte zum Stand der Planung
9 Generalsanierung der Schule Rain; Bauzeitenplan
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Montag, 13.03.2017, 14.30 Uhr
Donnerstag, 22.12.2016, 14.30 Uhr
Öffentlicher Teil
19 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017
Montag, 05.12.2016, 10.00 Uhr
Öffentlicher Teil
16 Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht
Mittwoch, 12.10.2016, 10.00 Uhr
Öffentlicher Teil
Mittwoch, 29.06.2016, 09.00 Uhr
Öffentlicher Teil
Mittwoch, 03.02.2016, 09.00 Uhr
Öffentlicher Teil
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Mitwoch, 30.09.2015, 10.00 Uhr
Öffentlicher Teil
24 Sanierung der Schule Rain; Generalsanierung
25 Antrag auf Einrichtung einer Schulbushaltestelle
Hier finden Sie Informationen zum Thema Bildung in den Gemeinden.
Hier finden Sie Informationen zu den Einrichtungen der Gemeinden.
Hier finden Sie Informationen rund um die Gemeinden.
Hier finden Sie Informationen zu den nächsten und letzten Gemeinderatssitzungen der Gemeinden
Aholfing, Atting, Perkam und Rain
Pilgerweg -Via Nova
Der europäische Pilgerweg Via Nova führt auch durch die Gemeinden Atting und Rain.
Satzungen und Verordnungen des Schulverbandes Rain
Mitgliedsgemeinden: Aholfing, Atting, Rain
Vom Schulverband Rain wurden folgende Satzungen und Verordnungen erlassen. Die Satzungen können in der Geschäftsstelle der VG Rain eingesehen werden. Einzelne Satzungen bzw. Auszüge daraus sind auch in dieser Homepage enthalten.
Schulverbandssatzung | |
Sportanlagen-Benutzungsordnung | Gebührensatzung für die Benutzung der Sportanlagen |
Satzung zur Mittagsbetreuung | Gebührensatzung Mittagsbetreuung |
Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
Weitere Informationen zu Gewerbegebieten in Bayern erhalten Sie hier >>>SISBY<<<
Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
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Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
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Hr. Wagner Tel. 09429/9401-12, Hr. Schönhammer Tel. 09429/9401-23
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ILE Laber
Stadt Geiselhöring Gemeinde Laberweinting Markt Mallersdorf-Pfaffenberg
Wasserzweckverband-Straubing-Land
Feuerwehren im Landkreis Straubing-Bogen
VHS Volkshochschule Straubing-Bogen, Außenstelle Rain
Verbraucherschutzinformationssystem Bayern [ VIS ]
Alten- und Pflegeheime, Heimplätze
Freundeskreis für Menschen mit Handicap e.v. (Hilfe für Behinderte)
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung BAYERN DIREKT
Bußgeldkatalog - Verkehrsrecht:
http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.1494/Bussgeldkatalog.htm
Einwohnerzahl der VG jeweils zum 31.12.
Jahr | Einwohner |
1950 | 5.072 |
1961 | 4.155 |
1970 | 4.343 |
1977 | 4.523 |
1978 | 4.554 |
1979 | 4.620 |
1980 | 4.676 |
1981 | 4.741 |
1982 | 4.787 |
1983 | 4.827 |
1984 | 4.878 |
1985 | 4.914 |
1986 | 4.924 |
1987 | 5.038 |
1988 | 5.058 |
1989 | 5.241 |
1990 | 5.324 |
1991 | 5.482 |
1992 | 5.557 |
1993 | 5.777 |
1994 | 6.004 |
1995 | 6.160 |
1996 | 6.265 |
1997 | 6.435 |
1998 | 6.687 |
1999 | 6.831 |
2000 | 6.920 |
2001 | 7.084 |
2002 | 7.227 |
2003 | 7.258 |
2004 | 7.471 |
2005 | 7.546 |
2006 | 7.586 |
2007 | 7.812 |
2008 | 7.585 |
2009 | 7.602 |
2010 | 7.703 |
2011 | 7.647 |
2012 | 7.627 |
2013 | 7.679 |
2014 | 7.771 |
2015 | 7778 |
2016 | 7784 |
2017 | 7815 |
2018 | 7827 |
2019 | 7899 |
2020 | 8013 |
2021 | 8017 |
2022 | 8173 |
2023 | 8253 |
Wohngebäude zum 31.12.2014 | 2.624 |
Wohnungen zum 31.12.2014 |
3.129 |
Fläche | 6.484 ha |
Landwirtschaft | 4.551 ha |
Gemeindestraßen | |
Innerortsstraßen | 49,262 km |
Gemeindeverbindungsstraßen | 51,62 km |
Gesamt | 100,879 km |
Einwohnerzahl der Gemeinde Aholfing jeweils zum 31.12.
Jahr | Einwohner |
1950 | 1.409 |
1961 | 1.088 |
1970 | 1.136 |
1977 | 1.090 |
1978 | 1.085 |
1979 | 1.094 |
1980 | 1.087 |
1981 | 1.067 |
1982 | 1.066 |
1983 | 1.065 |
1984 | 1.063 |
1985 | 1.076 |
1986 | 1.066 |
1987 | 1.076 |
1988 | 1.078 |
1989 | 1.156 |
1990 | 1.162 |
1991 | 1.210 |
1992 | 1.217 |
1993 | 1.270 |
1994 | 1.359 |
1995 | 1.410 |
1996 | 1.413 |
1997 | 1.447 |
1998 | 1.499 |
1999 | 1.562 |
2000 | 1.574 |
2001 | 1.611 |
2002 | 1.638 |
2003 | 1.641 |
2004 | 1.712 |
2005 | 1.699 |
2006 | 1.754 |
2007 | 1.755 |
2008 | 1.762 |
2009 | 1.757 |
2010 | 1.757 |
2011 | 1.730 |
2012 | 1.762 |
2013 | 1.784 |
2014 | 1.826 |
2015 | 1813 |
2016 | 1818 |
2017 | 1812 |
2018 | 1828 |
2019 | 1864 |
2020 | 1856 |
2021 | 1889 |
2022 | 1917 |
2023 | 1934 |
Wohngebäude zum 31.12.2021 | 653 |
Fläche | 2140 ha |
davon Landwirtschaft | 1602 ha |
Gemeindestraßen | |
Innerortsstraßen | 10,419 km |
Gemeindeverbindungsstraßen | 10,301 km |
Gesamt | 20,720 km |
Einwohnerzahl der Gemeinde Atting jeweils zum 31.12.
Jahr | Einwohner |
1950 | 1.152 |
1961 | 846 |
1970 | 843 |
1977 | 977 |
1978 | 990 |
1979 | 1.020 |
1980 | 1.050 |
1981 | 1.082 |
1982 | 1.126 |
1983 | 1.128 |
1984 | 1.132 |
1985 | 1.137 |
1986 | 1.133 |
1987 | 1.135 |
1988 | 1.117 |
1989 | 1.152 |
1990 | 1.188 |
1991 | 1.222 |
1992 | 1.264 |
1993 | 1.326 |
1994 | 1.377 |
1995 | 1.402 |
1996 | 1.433 |
1997 | 1.477 |
1998 | 1.567 |
1999 | 1.597 |
2000 | 1.597 |
2001 | 1.611 |
2002 | 1.638 |
2003 | 1.686 |
2004 | 1.678 |
2005 | 1.691 |
2006 | 1.678 |
2007 | 1.671 |
2008 | 1.642 |
2009 | 1.642 |
2010 | 1.647 |
2011 | 1.635 |
2012 | 1.618 |
2013 | 1.635 |
2014 | 1.658 |
2015 | 1650 |
2016 | 1676 |
2017 | 1696 |
2018 | 1693 |
2019 | 1712 |
2020 | 1717 |
2021 | 1742 |
2022 | 1702 |
2023 | 1702 |
Wohngebäude zum 31.12.2021 | 624 |
Fläche | 1.492 ha |
davon Landwirtschaft | 1.069 ha |
Gemeindestraßen | |
Innerortsstraßen | 14,061 km |
Gemeindeverbindungsstraßen | 13,870 km |
Gesamt | 27,931 km |
Einwohnerzahl der Gemeinde Perkam jeweils zum 31.12.
Jahr | Einwohner |
1950 | 1.196 |
1961 | 1.098 |
1970 | 1.090 |
1977 | 1.045 |
1978 | 1.045 |
1979 | 1.060 |
1980 | 1.071 |
1981 | 1.077 |
1982 | 1.094 |
1983 | 1.098 |
1984 | 1.112 |
1985 | 1.108 |
1986 | 1.110 |
1987 | 1.092 |
1988 | 1.090 |
1989 | 1.121 |
1990 | 1.145 |
1991 | 1.156 |
1992 | 1.153 |
1993 | 1.177 |
1994 | 1.186 |
1995 | 1.213 |
1996 | 1.247 |
1997 | 1.273 |
1998 | 1.326 |
1999 | 1.348 |
2000 | 1.368 |
2001 | 1.406 |
2002 | 1.409 |
2003 | 1.410 |
2004 | 1.435 |
2005 | 1.461 |
2006 | 1.472 |
2007 | 1.475 |
2008 | 1.506 |
2009 | 1.533 |
2010 | 1.614 |
2011 | 1.536 |
2012 | 1.525 |
2013 | 1.513 |
2014 | 1.512 |
2015 | 1528 |
2016 | 1489 |
2017 | 1514 |
2018 | 1537 |
2019 | 1545 |
2020 | 1536 |
2021 | 1587 |
2022 | 1617 |
2023 | 1623 |
Wohngebäude zum 31.12.2021 | 577 |
Fläche | 1423 ha |
Landwirtschaft | 1013 ha |
Gemeindestraßen | |
Innerortsstraßen | 9,339 km |
Gemeindeverbindungsstraßen | 14,530 km |
Gesamt | 23,869 km |
Einwohnerzahl der Gemeinde Rain jeweils zum 31.12.
Jahr | Einwohner |
1950 | 1.315 |
1961 | 1.123 |
1970 | 1.274 |
1977 | 1.411 |
1978 | 1.434 |
1979 | 1.446 |
1980 | 1.468 |
1981 | 1.515 |
1982 | 1.501 |
1983 | 1.536 |
1984 | 1.571 |
1985 | 1.593 |
1986 | 1.615 |
1987 | 1.735 |
1988 | 1.773 |
1989 | 1.812 |
1990 | 1.829 |
1991 | 1.894 |
1992 | 1.923 |
1993 | 2.004 |
1994 | 2.082 |
1995 | 2.135 |
1996 | 2.172 |
1997 | 2.238 |
1998 | 2.295 |
1999 | 2.324 |
2000 | 2.381 |
2001 | 2.456 |
2002 | 2.547 |
2003 | 2.555 |
2004 | 2.646 |
2005 | 2.695 |
2006 | 2.682 |
2007 | 2.671 |
2008 | 2.675 |
2009 | 2.666 |
2010 | 2.685 |
2011 | 2.746 |
2012 | 2.722 |
2013 | 2.747 |
2014 | 2.775 |
2015 | 2787 |
2016 | 2805 |
2017 | 2821 |
2018 | 2834 |
2019 | 2880 |
2020 | 2892 |
2021 | 2940 |
2022 | 2983 |
2023 | 2994 |
Wohngebäude zum 31.12.2021 | 1056 |
Fläche | 1429 ha |
Landwirtschaft | 867 ha |
Gemeindestraßen | |
Innerortsstraßen | 19,588 km |
Gemeindeverbindungsstraßen | 12,919 km |
Gesamt | 32,507 km |
ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr
Linie 25: Straubing - Rain - Pfatter - Regensburg
Linie 25: Regensburg - Pfatter - Rain - Straubing
Linie 26: Rain - Aholfing - Obermotzing - Straubing
Jugendtaxi
Statt des bisherigen Discobusses wurde das Projekt "Jugendaxi" eingeführt.
Jugendliche bis 26 Jahre können in der VG Rain oder beim Kreisjugendring (auch online) Wertschecks erwerben.
Mit diesen Wertschecks können sie Taxifahrten vergünstigt an den Freitag- und Samstagabenden in der Zeit von 18.00 - 06. 00 Uhr bezahlen.
Taxi-Bogen |
Bogen |
09422 1465 |
Stadttaxi GmbH |
Straubing |
09421 989860 |
Alpar Kosa |
Straubing |
09421 830000 |
Rohrmüller-Buchner |
Straubing |
0171 7869279 |
Taxi Sprenger |
Straubing |
09421 42000 |
Gäubodentaxi |
Straubing |
09421 1415 |
Taxi 37 Altenhof |
Straubing |
0151 26620263 |
City Express UG |
Straubing |
09421 3600 |
Rohrmüller-Buchner |
Kirchroth |
0171 7869279 |
Taxi Geiger |
Schwarzach |
0170 5241742 |
Bugl Reisen (nur von 18-24 Uhr) |
Haselbach |
0171 5541107 |
TAXI Viechtach |
Viechtach |
09942 94050 |
Nähere Informationen folgen oder unter:
http://www.kjr-straubing-bogen.de/Einrichtungen/Jugendtaxi/
Anrufsammeltaxi (AST)
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie hier: >>> AST <<<
Fahrtwünsche sind bis spätestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt unter der Tel.: 09421/51651 anzumelden. Die AST-Abfahrtszeiten können sich witterungs- und verkehrsbedingt bis zu 15 Minuten verzögern.
Es werden nur planmäßige Fahrten und keine Anschlussfahrten in benachbarte Gemeinden durchgeführt.
Fahrpreise: Einzelfahrt
Gemeinde | Erwachsene | Kinder 4 - 15 Jahre |
Aholfing
|
10,00 €
|
2,50 €
|
Atting
|
10,00 €
|
2,50 € (Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Auszubildende, Studenten,
Schwerbehinderte und Rentner; alle mit entsprechende Ausweise)
|
Abfahrtsstellen- und zeiten
Alle AST-Abfahrtsstellen sind mit dem AST-Emblem gekennzeichnet
Aholfing, Puchhof | Obermotzing, Siedlung | Niedermotzing | Atting | Rinkam |
täglich: | täglich: | täglich: | täglich: | täglich: |
Nach Straubing | Nach Straubing | Nach Straubing | Nach Straubing | Nach Straubing |
09.40 | 09.45 | 09.50 | 10.45 | 10.50 |
12.40 | 12.45 | 12.50 | 15.45 | 15.50 |
15.40 | 15.45 | 15.50 | 19.45 | 19.50 |
18.40 | 18.45 | 18.50 | 20.45 | 20.50 |
20.40 | 20.45 | 20.50 | ||
ab Straubing |
ab Straubing | ab Straubing | ab Straubing | ab Straubing |
ca. 01.00 | ca. 01.00 | ca. 01.00 | 01.00 | 01.00 |
ca. 03.00 | ca. 03.00 | ca. 03.00 | 02.00 | 02.00 |
ca. 11.00 | ca. 11.00 | ca. 11.00 | 03.00 | 03.00 |
ca. 16.00 | ca. 16.00 | ca. 16.00 | 10.00 | 10.00 |
ca. 18.00 | ca. 18.00 | ca. 18.00 | 11.00 | 11.00 |
ca. 20.00 | ca. 20.00 | ca. 20.00 | 22.00 | 22.00 |
ca. 23.00 | ca. 23.00 | ca. 23.00 | 23.00 | 23.00 |
24.00 | 24.00 | |||
Aholfing, Puchhof |
Obermotzing, Siedlung | Niedermotzing | Atting | Rinkam |
Die Umweltjahreskarte: 12 Monate fahren, nur 8 Monate bezahlen
Die Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land (VSL) bietet auf ihre Linien die Umweltjahreskarte an. Zum Erwerb, dieses vom Landkreis Straubing-Bogen bezuschussten Fahrscheines, sind nur Schüler, Auszubildende und Studenten berechtigt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen haben.
Die Umweltjahreskarte ist um den Preis von 4 Monatskarten ermäßigt. Der Landkreis übernimmt hier einen Nachlass in Höhe von zwei vollen Monatskarten bis zu einem Höchstbetrag von 20,00 Euro monatlich, einen Rabatt in der gleichen Höhe gewährt die VSL. Für den Fahrgast verbleiben somit nur acht Monatsbeträge, die er aber in zwölf Monatsraten bezahlen kann.
Anträge für die Umweltjahreskarte erhalten Sie im Meldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rain, Zimmer 4 EG, Schloßplatz 2, 94369 Rain. Infos unter der Rufnummer 09429/9401-11, Frau Faltl oder 09429/9401-14, Herr Knott.
BITTE BEACHTEN:
Jeder Antrag muss von der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden, bevor er an das Landratsamt weitergeleitet werden kann. Außerdem benötigt das Landratsamt als Nachweis für die Berechtigung zur Umweltjahreskarte eine aktuelle Schulbescheinigung, bzw. einen Studentenausweis oder einen Nachweis des Ausbilders, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Mikar
Die Gemeinden Aholfing, Atting und Rain setzen auf das kommunale Carsharing "Mikar".
Seit dem 25.02.2022 steht den Bürgerinnen und Bürgern der VG Rain mit dem Renault Master 9-Sitzer eine jederzeit verfügbare und kostengünstige Mobilitätslösung bereit.
Postagentur in Rain
Öffnungszeiten
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag |
14.00 - 17.30 | 14.00 - 17.30 | 14.00 - 17.30 | 14.00 - 17.30 |
14.00 - 17.30 |
09.00 - 10.00 |
Am Faschingsdienstag ist die Postagentur geschlossen!
Banken in der Gemeinde Atting
Banken in der Gemeinde Rain
Hauptgeschäftsstelle Rain
Geschäftsstelle Rain
Hier finden Sie ein Video der VG Rain aus 2001
https://www.youtube.com/watch?v=zRan8ef8_5I
Kamera und Ton: Siegfried Kerscher
Sprecherin: Petra Bähschnitt
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